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Verbändeinitiative
gegen den Online-/Baumarkthandel mit Klimaanlagen

Der VDKF und die Bundesfachschule haben sich mit dem Handel mit Split-Klimaanlagen in Baumärkten und im Online-Handel beschäftigt und festgestellt, dass dieser Handel in den meisten Fällen gegen geltendes Recht verstößt. Sowohl die europäische F-Gase-Verordnung als auch die nationale Chemikalienklimaschutzverordnung schreiben vor, dass ein Split-Klimagerät nur verkauft werden darf, wenn der Käufer dem Händler schriftlich nachweist, dass es von einem zertifizierten Unternehmen eingebaut wird. Der Händler muss diese Aufzeichnungen fünf Jahre lang aufbewahren und den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung stellen können. Baumärkte und Online-Händler weisen zwar in der Regel – oft versteckt im Kleingedruckten – darauf hin, dass ein zertifizierter Fachbetrieb den Einbau vornehmen muss. Zum Teil findet man auch Formulierungen, dass der Kunde dies mit dem Abschließen des Bestellvorgangs bestätigt. Den in den Verordnungen geforderten schriftlichen Nachweis des Kunden kann ein solcher Hinweis jedoch in keiner Weise ersetzen. Insofern verstößt ein Großteil der Online-Verkäufe von Klimaanlagen gegen geltendes Recht. Gleiches gilt für viele Einkäufe im Baumarkt, wenn der Kunde den vielfach angebotenen Installationsservice nicht in Anspruch nimmt.

In einer Pressemeldung, die vom BIV und FGK mitgetragen wird, weisen wir auf diesen Umstand hin, verbunden mit der Empfehlung, sich eine Klimaanlage nur von einem zertifizierten Fachbetrieb einbauen zu lassen. Zudem haben wir die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder aufgefordert, verstärkt gegen den rechtswidrigen Handel mit Klimageräten vorzugehen, indem sie Händler auf die Einhaltung der Nachweispflicht kontrollieren und entsprechende Verstöße ahnden.

Wir bitten alle, die angehängte Pressemeldung an die lokale bzw. regionale Presse weiterzuleiten.

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