FORGOT YOUR DETAILS?

VDKF im EU-Parlament in Straßburg

Am 15. Februar 2023 fand im Europäischen Parlament in Straßburg ein Treffen von Mitgliedern des Parlaments mit Vertretern verschiedener europäischer Verbände und Firmen statt, bei dem die Novellierung der F-Gase-Verordnung diskutiert wurde. Eingeladen hierzu hatte der EU-Parlamentarier Ondřej Knotek. Da am Tag zuvor der Umweltausschuss des Parlaments (ENVI) einen Kompromissvorschlag mit Veränderungen zum Kommissionsentwurf verabschiedet hatte, gab es eine fundierte Grundlage, um die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche abschätzen zu können. Zum Verständnis: Der ENVI-Ausschuss ist bei der F-Gase-Verordnung federführend im EU-Parlament und sein Vorschlag hat sehr großes Gewicht.

VDKF-Präsident Karl-Heinz Thielmann und Christoph Brauneis (Beauftragter für Politik & Medien beim VDKF und der Landesinnung Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg) waren bei dem Treffen in Straßburg anwesend und konnten die Interessen des Kälteanlagenbauer-Handwerks in zahlreichen Gesprächen vertreten. In seinem Vortrag machte Karl-Heinz Thielmann u.a. deutlich, dass vor allem der weitere Betrieb der Millionen von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen im Bestand gesichert werden müsse. Ohne ausreichend hohe Kältemittelquote für Service und Wartung drohe vielen dieser Anlagen ein frühzeitiges Aus – mit damit zusammenhängenden hohen Investitionen für die Betreiber. Er stellte in Straßburg einige Ergebnisse der von VDKF und Landesinnung durchgeführten Umfrage unter Mitgliedbetrieben zur Novellierung der F-Gase-Verordnung vor. Laut Umfrage sei nur ein kleiner Bruchteil der Betreiber darüber informiert, dass die künftige Verwendung von F-Gasen in ihren Anlagen durch die Verordnung erschwert bzw. unmöglich werde. Sie würden daher nach wie vor ihre Investitionsentscheidungen auf Basis der bisherigen F-Gase-Verordnung treffen. Sie seien sich auch ihrer Betreiberverantwortungen und den Auswirkungen nicht bewusst, die sich bei der Verwendung brennbarer Kältemittel ergeben. Weiter rechnete Karl-Heinz Thielmann vor, dass der geplante Wärmepumpen-Hochlauf in Deutschland und der EU mit der geplanten Kältemittelquote in den Verordnungsentwürfen nicht gelingen könne.

Doch diese Argumente finden im Vorschlag des ENVI-Ausschusses keinen Widerhall. War schon der Novellierungsvorschlag der EU-Kommission von vielen als eine Bedrohung für die Kälte- und Klimabranche betrachtet worden, so zieht der ENVI-Ausschuss die Daumenschrauben noch einmal deutlich an – vor allem, was die Verbote betrifft. So wird in dessen Entwurf u.a. ein grundsätzliches Verbot für das Inverkehrbringen von ortsfesten Kälteanlagen mit F-Gasen ab 2025 vorgesehen. Der ENVI-Ausschuss fordert weiterhin ein grundsätzliches Verbot für das Inverkehrbringen von Mono-Split-Klimageräten und Wärmepumpen mit F-Gasen ab 2026, von Split-Klimaanlagen und Split-Wärmepumpen mit F-Gasen mit einer Nennleistung von bis zu 12 kW ab 2027, sowie ein Verbot von F-Gasen mit einem GWP > 150 in diesen Anlagen mit einer Nennleistung über 12 kW bis 200 kW ab 2028. Ähnlich rigide ENVI-Forderungen gibt es für den Bereich Wartung und Service. So ist ab 2024 ein Verwendungsverbot von F-Gasen mit einem GWP >150 für Wartung und Service an stationären Kälteanlagen (mit Ausnahme von Chillern) vorgesehen; bei Klimaanlagen, Wärmepumpen und Chillern gilt dieses Verbot für F-Gase mit GWP >2500. Dies betrifft auch wiederaufbereitete Kältemittel.

 

Produkte

TOP