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Neue Kälte-Klima-Richtlinie tritt am 1. März in Kraft

Am 01.03.2024 tritt die novellierte Richtlinie für die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen in Kraft. Die Förderung von hoch energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen wird erweitert und fortgesetzt. Mit der Novellierung der Richtlinie steigt die Förderhöhe für energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen. Als neuer Fördergegenstand wurde außerdem die „Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“ mit fluorhaltigen Kältemitteln aufgenommen. Aus Sicht des VDKF ist dieser Fördergegenstand jedoch praxisfern. Die verpflichtende Maßnahme, dass Anlagen mit fluorhaltigen Kältemittel zwingend auf Kohlenwasserstoff-Kältemittel umgerüstet werden müssen, sorgt dafür, dass die Förderung in diesem Fall in der Praxis wohl nie greifen wird. Schließlich kann man F-Gas-Anlagen nicht ohne weiteres auf KW-Kältemittel umrüsten. Bis zu 10 kg brennbare Kältemittel lassen sich nicht einfach in eine bestehende Anlage füllen, ohne dass man die Vorgaben der EN 378 und die Freigaben von Herstellern für ihre Komponenten außer Acht lässt. Die anderen in der Kälte-Klima-Richtlinie aufgeführten Fördergegenstände sind hingegen sinnvoll und zielführend, um den Einsatz von Kälte- und Klimaanlagen mit alternativen Kältemitteln zu forcieren.

Im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie wurden bisher insgesamt rund 5.200 hoch energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen mit fast 300 Millionen Euro gefördert. Die Antragstellung ist ab dem 01.03.2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich. Das Förderprogramm wird letztmalig bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. VDKF und Bundesfachschule hatten sich Anfang Dezember 2023 federführend gemeinsam mit anderen Verbänden der Branche in einer Stellungnahme, die den zuständigen Ministerien und Parlamentariern zugesandt wurde, für eine Fortführung der Richtlinie eingesetzt – mit Erfolg.

Hier der Link zur Stellungnahme: „Kälte-Klima-Richtlinie“ – gemeinsame Stellungnahme der Kälte-Klima-Organisationen
Zum vollständigen Text der Richtlinie: https://t1p.de/ew1gr und weitere Informationen: https://t1p.de/l7le7

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