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Kennzeichnungspflichten für Kälte- und Klimaanlagen

Die Europäische Kommission hat die Durchführungsverordnung (2024/2174) zur F-Gase-Verordnung veröffentlicht, in der Vorgaben gemacht werden für die Kennzeichnung von Behältern und Anlagen, die F-Gase enthalten.

Die Inhalte betreffen vor allem Hersteller und Händler. Da aber auch Kälteanlagenbauer Anlagen in Verkehr bringen, wenn sie eine Anlage aus einzelnen Komponenten erstellen, müssen auch sie die Verordnung beachten. Vor allem geht es um die Form und die Inhalte, die auf einem Label stehen müssen. Zu den Vorgaben zählen u.a.:

  • Die Angaben auf einer Kennzeichnung müssen sich klar von deren Hintergrund abheben; sie müssen aufgrund ihrer Schriftgröße und Abstände leicht lesbar sein.
  • Die Kennzeichnung muss den Wortlaut: „Enthält fluorierte Treibhausgase“ enthalten.
  • Informationen über das Gewicht der fluorierten Treibhausgase sind in Kilogramm bzw. Gramm und dem CO2-Äquivalent in Tonnen anzugeben.
  • Wenn die F-Gase aufgearbeitet oder recycelt oder für bestimmte Verwendungen bestimmt sind (z.B. „100 % recycelt“, „nur zur Militärausrüstung“, „nur zur Zerstörung“) muss dies auf dem Label eingetragen werden usw.

Rechtskonforme Etiketten können im VDKF-Shop bestellt werden: www.vdkf.de/shop

Den Verordnungstext finden Sie unter folgendem Link: https://t1p.de/licy9.

 

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