Laut BMWi wird die zum 1. Januar gestartete Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) bereits sehr gut in Anspruch genommen – im Januar wurden beim BAFA bereits über 10.000 Förderanträge gestellt.
Inzwischen hat das BMWI im Bundesanzeiger am 1. Februar 2021 auch die Förderrichtlinien für die beiden Teilprogramme BEG WG und BEG NWG veröffentlicht, die zum 1. Juli 2021 in Kraft treten und zunächst nur von der KfW umgesetzt werden. Das BMWi arbeitet derzeit intensiv mit der KfW zusammen, um den Start zum 1. Juli zu ermöglichen.
Die Förderrichtlinien finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten:
Anlage BEG WG
Anlage BEG EM
Anlage BEG NWG
Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auch hier.
Erprobung innovativer Modellvorhaben für die künftige Gebäudeförderung
Neben der BEG gibt es noch weitere spannende Fördermöglichkeiten vom BMWi.
Im Rahmen der Erprobung innovativer Modellvorhaben für die künftige Gebäudeförderung erhalten 100 Effizienzhaus-Sanierungen einen höheren Zuschuss als in der bestehenden Förderung – konkret können Teilnehmer bereits vor Start der BEG WG / BEG NWG von der erhöhten Förderung für EE-Klassen profitieren und erhalten zusätzlich noch einen Aufschlag von 5 %-Punkten pauschal für Zusatzaufwände im Rahmen der Evaluierung dieser Modellvorhaben. Gesucht werden innovative, besonders energieeffiziente Sanierungsvorhaben, die die Anforderungen für Modellvorhaben an ein Effizienzhaus Innovation 40 oder 100 mit und ohne Einsatz erneuerbarer Energien erfüllen, wobei diejenigen Modellvorhaben bevorzugt werden, die die bestmögliche primärenergetische Bewertung erreichen und besonders innovativ sind. Planen Sie gerade ein solches Vorhaben? Dann bewerben Sie sich bis zum 30.04.2021 für die Teilnahme als Modellvorhaben. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch eine Fachjury.
Mit Ihrer Teilnahme entwickeln Sie die künftige Definition der Effizienzhausstufen in der BEG aktiv mit und leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Weiterentwicklung der energetischen Gebäudeförderung und somit für die Energiewende und den Klimaschutz.
Das Wichtigste in Kürze:
- Bis zu 82.500 Euro Zuschuss pro Wohnung
- Für Gebäude mit bis zu 8 Wohnungen
- Für Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen oder Kommunen
- Für innovative Sanierungsvorhaben mit stärkerem Fokus auf den Primärenergiebedarf und flexibilisierten Anforderungen an den Wärmeschutz
- Die Förderung ist beihilfefrei ausgestaltet
Weitere Informationen finden Sie hier.