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Fragenkatalog zur neuen F-Gase-Verordnung erarbeitet

Die novellierte F-Gase-Verordnung wurde am 20. Februar im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 11. März 2024 in Kraft. Die meisten Vorgaben darin müssen von Betreibern von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen sowie den Kälte-Klima-Fachfirmen unmittelbar nach Inkrafttreten befolgt und umgesetzt werden. Einige Punkte in der Verordnung sind jedoch noch nicht endgültig geklärt.

Der VDKF und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik haben daher einen Fragenkatalog zur F-Gase-Verordnung erarbeitet, der auch vom BIV mitunterzeichnet wurde, und sich mit diesem an die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) gewandt; verbunden mit der Bitte, die offenen Fragen in deren nächsten Konferenz zu klären, damit die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche eine bundesweit einheitliche und zeitnahe Auslegung der Verordnung erhält.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK). Die BLAC soll einen möglichst ländereinheitlichen Vollzug des Chemikalienrechts in der Bundesrepublik Deutschland sicherstellen. Die BLAC befasst sich auch mit Umsetzung, Auslegung und Vollzug der F-Gase-Verordnung.

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