Bei zwei Podcasts war in diesem Monat die Expertise des VDKF gefragt. In Episode 44 des Podcast „Der Kältekreisläufer“ geht es um Detailfragen zur novellierten F-Gase-Verordnung und in der neuesten Ausgabe der SHK-Show im Handwerkerradio wird die konjunkturelle Situation des Kälteanlagenbauerhandwerks analysiert.
Mit dem neuen und kostenlosen Service "VDKF Digital" bietet der VDKF seinen Mitgliedsbetrieben ab sofort die Möglichkeit an, sich im Rahmen der sogenannten „Digitalen Sprechstunde“ beraten zu lassen. IT-Experten stehen bereit, um Ihnen Tipps und Ratschläge zu geben, damit Sie Ihre Website verbessern und Ihre Werbestrategien im Internet optimieren können.
Der VDKF ist auf der Chillventa in Nürnberg mit mehreren Vorträgen in das fachliche Begleitprogramm eingebunden. Digitalisierung, die novellierte F-Gase-Verordnung, das geplante PFAS-Verbot und die Risikobeurteilung von Kälteanlagen sind unsere Themen. Notieren Sie sich bereits heute Zeiten und Orte in Ihrem Kalender, damit Sie keinen der wichtigen Vorträge verpassen.
Um ein Bild von der derzeitigen und zu erwartenden Situation in der Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche zu erhalten, führt der VDKF in jedem Jahr eine Konjunkturumfrage unter Kälte-/Klima-Fachbetrieben durch. Neben Fragen zur Betriebsstruktur, zu Tätigkeitsbereichen, Materialpreisen und zur Geschäftslage wurden auch die Bereiche Kältemittel, Förderungen und Wärmepumpen betrachtet. Die ausführlichen Ergebnisse zur diesjährigen Umfrage wurden in den Ausgaben der „VDKF Information“ 5-6 und 7-8 veröffentlicht (zum kostenlosen Download: www.vdkf.de/vdkf-info). Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der Umfrageergebnisse.
Neben seinen Social Media-Kanälen auf LinkedIn und Facebook informiert der VDKF ab sofort alle Interessierten auch über den Messengerdienst WhatsApp über wichtige Nachrichten aus der Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche sowie über die eigenen Verbandsaktivitäten.
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Wer sich als moderner Kälte-Klima-Fachbetrieb präsentieren möchte, kommt heutzutage nicht an einer eigenen Internetpräsenz vorbei. Was viele nicht wissen und was besonders für Kältefachbetriebe spannend sein könnte: Man kann sich auch die Endung „.cool“ für sein Unternehmen sichern.
Der VDKF präsentiert sich auf der Chillventa 2024 als starker Wirtschaftsverband der Kälte-Klima-Fachbetriebe. Am VDKF-Messestand in Halle 9, Stand 221 stehen während der gesamten Messezeit VDKF-Vertreter für persönliche Gespräche und Diskussionen über die aktuellen politischen Entwicklungen zur Verfügung. Besucher können sich über das vielfältige Leistungsangebot des VDKF informieren. Darüber hinaus ist der VDKF mit mehreren Vorträgen in das Begleitprogramm eingebunden.
Die Chillventa ist vom 8. bis 10. Oktober 2024 der Dreh- und Angelpunkt der weltweiten Kälte-, Klima- und Wärmepumpen-Branche. Der VDKF präsentiert sich auf der Messe als starker Wirtschaftsverband der Kälte-Klima-Fachbetriebe und lädt alle Messebesucher zu einem Besuch in Halle 9, Stand 221 ein. In einer Chillventa-Sonderausgabe der „VDKF Information“ wird rechtzeitig vor der Messe über die Highlights unserer ausstellenden Mitgliedsunternehmen berichtet.
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Der VDKF und die Bundesfachschule haben eine Pressemeldung erarbeitet, die als gemeinsame Meldung von BIV, Bundesfachschule, FGK und VDKF an die Fach-, Tages- und Wirtschaftspresse versandt wurde. Darin wird deutlich gemacht, dass der Handel mit Split-Klimageräten im Internet und in Baumärkten größtenteils gegen geltendes Recht verstößt. Zudem haben wir die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder aufgefordert, verstärkt gegen den rechtswidrigen Handel mit Klimageräten vorzugehen, indem sie Händler auf die Einhaltung der Nachweispflicht kontrollieren und entsprechende Verstöße ahnden.
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Ein Großteil der Verkäufe von Split-Klimaanlagen an Endkunden im Online-Handel und in Baumärkten verstößt gegen geltendes Recht, weil die Händler die Geräte ohne den schriftlichen Nachweis verkaufen, dass sie von zertifizierten Fachbetrieben eingebaut werden müssen. Die Organisationen BIV, VDKF, FGK und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik fordern die zuständigen Überwachungsbehörden auf, verstärkt gegen den rechtswidrigen Handel mit Klimageräten vorzugehen, indem sie Händler auf die Einhaltung der Nachweispflicht kontrollieren und entsprechende Verstöße ahnden.