Der VDKF und die Bundesfachschule haben eine Pressemeldung erarbeitet, die als gemeinsame Meldung von BIV, Bundesfachschule, FGK und VDKF an die Fach-, Tages- und Wirtschaftspresse versandt wurde. Darin wird deutlich gemacht, dass der Handel mit Split-Klimageräten im Internet und in Baumärkten größtenteils gegen geltendes Recht verstößt. Zudem haben wir die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder aufgefordert, verstärkt gegen den rechtswidrigen Handel mit Klimageräten vorzugehen, indem sie Händler auf die Einhaltung der Nachweispflicht kontrollieren und entsprechende Verstöße ahnden.